Heutzutage funktioniert es normalerweise so, dass der Kreditnehmer eine wirkliche Möglichkeit hat, den Kredit oder Darlehen vorzeitig zu tilgen. Den Kredit vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen zu können, es ist natürlich oft eine interessante und verlockende Sache: es verschafft einfach wieder mehr finanziellen Spielraum! Jedoch wenn der Kredit zu einem höheren (als dem aktuell gültigen) Zinssatz abgeschlossen wurde - dann entgeht ein kalkulierter Gewinn. Wichtig ist dabei auch, dass dann eine Strafe funktioniert - die soll die Vorfälligkeitsentschädigung kompensieren.
Man soll gleichzeitig bemerken, dass Ziel der Kreditablösung ist oft die Nutzung von günstigen Zinskonditionen (Zum Beispiel: beim Kredit mit variablen Zinsen in der Hochzinsphase...)
Man soll immer die Situation selbst gut und ausführlich analysieren. Da entscheidend bei vorzeitig ablösen immer die genaue Kalkulation ist. Mögliche sind sowohl die Vorfälligkeitsentschädigungen als auch anfallende Bearbeitungsgebühren (auf der Kostenseite).
Grundsätzlich hat man also immer zwei Optionen: entweder die Umschuldung eines Kredites ohne Kündigung oder die Kündigung eines Vertrages. Im Fall, wenn es möglich ist, sich mit dem Kreditgeber auf eine lukrative Umschuldung zu verständigen, dann bedarf es schon keiner formellen Kreditkündigung. Dagegen wenn ein Kreditvertrag gekündigt werden soll, dann müssen gesetzlich vorgeschriebene Fristen (für die vorzeitige Kreditkündigung) immer eingehalten werden. Wichtig ist gleichzeitig, dass nie die Vorfälligkeitsentschädigung höher als die Summe der Sollzinsen sein darf. Die verbliebenen Zinsen kann man auch im Tilgungsplan entnehmen.
In der Regel bekommt man den Tilgungsplan schon bei Vertragsabschluss. Bemerkenswert ist gleichzeitig, dass in letzter Zeit die Situation in diesem Bereich hat sich wesentlich verbessert. Die Bankkunden bekommen schon auch eine reale Schützenhilfe von Gerichten.
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